Die Grossratssitzungen finden nach wie vor unter strengen Auflagen, das heisst mit einem genehmigten CORONA-Schutzkonzept in der Umweltarena Spreitenbach statt. Persönlich stellte ich mir die Frage, ob der Regierungsrat und das Kantonsparlament auch in dieser Zeit bzw. in dieser ausserordentlichen Lage, welche bereits über ein Jahr andauert, noch handlungsfähig ist oder war. Dazu gab es auch parlamentarische Vorstösse. Ich kann die Antwort vorwegnehmen. Der Regierungsrat wie auch das Kantonsparlament waren in der Vergangenheit handlungsfähig und werden es auch in Zukunft sein. Das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung besagt, dass mindestens drei Mitglieder des Regierungsrates anwesend sein müssen, um gültig verhandeln zu können. Dabei sind die Regierungsräte zur Stimmabgabe verpflichtet. In Fällen besonderer Dringlichkeit ist der Landammann berechtigt, die Entscheide zu fällen. Das heisst, dass ein Regierungsmitglied in einer ausserordentlichen Lage Entscheide fällen kann.
Der Grosse Rat ist gemäss Geschäftsverkehrsgesetz bei Anwesenheit von mindestens 71 Mitgliedern bereits verhandlungs- bzw. handlungsfähig. Zurzeit laufen Bestrebungen, dass die Teilnahmen an den Grossratssitzungen auch in physischer Abwesenheit, d.h. Digital möglich sein soll. Ich persönlich bin gegen eine solche Regelung. Denn der politische Meinungsaustausch, die Beratungen und die kontroversen Diskussionen der parlamentarischen Debatten haben die nötige Qualität nur bei einer physischen Anwesenheit.
Die Ratsglocke läutete um Punkt 10:00 Uhr, und der Grossratspräsident, Pascal Furer (Staufen), eröffnete die vierte Ratssitzung in dieser Legislatur. An dieser Stelle erlaube ich mir eine Klammerbemerkung. Der Alltag in der SVP Fraktion beginnt jeweils viel früher. Um 06:30 Uhr hat zum Beispiel bei mir die Arbeitsgruppensitzung begonnen. Dort werden die traktandierten Geschäfte vorberaten. Um 07:30 beginnt dann die Fraktionssitzung, bevor es dann in die Grossratssitzung geht.
Ein wichtiges und emotionales Traktandum war das Geschäft (20.331), Revision der Strassengesetzgebung (Strassengesetz, StrG). Das Eintreten auf dieses Geschäft, welches bereits an der letzten Sitzung erfolgte, war von allen Parteien unbestritten. Jetzt ging es um die Detailberatung. Heute sind die Strassenbeleuchtungen an den Kantonsstrassen im Eigentum der Gemeinden oder den Gemeindewerken. Die Revision des Strassengesetzes sieht nun vor, dass das Eigentum der Strassenbeleuchtungen neu in das Eigentum des Kantons übergehen soll. Dieser Punkt war sehr umstritten. Deshalb wurden zwei Prüfungsanträge an die Regierung überwiesen, welche auf die zweite Lesung Auskunft darüber geben müssen, welche Kostenauswirkung die Eigentumsübertragung haben wird.
Neu wird der Beitragssatz der Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Kantonstrassen vereinheitlicht und auf 35% gesenkt. Die Revision der Strassengesetzes wurde schlussendlich in erster Lesung mit 129 zu 1 Stimme, bei zwei Enthaltungen, deutlich zugestimmt.