Vorstoss: Interpellation Rolf Jäggi, SVP, Seengen, vom 3. Dezember 2024 betreffend Umsetzung der Überprüfungen bzw. Kontrollen gemäss Sprengstoffverordnung (SprstV, SR 941.411) im Kanton Aargau.
Text und Begründung: Die Kantone haben den Verkehr mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere deren Herstellung, Verkauf, Lagerung, Sicherung und Verwendung zu überwachen (vgl. Art. 111 Abs. 1 SprstV). Gestützt auf die Sprengstoffverordnung haben die Kantone mindestens alle zwei Jahre unangekündigt die Verzeichnisse der Hersteller, Händler und buchführungspflichtigen Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen und zu…